BRANDSCHUTZ
für Deine Veranstaltung
Brandschutz ist ein essenzieller Bestandteil bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, um BesucherInnen, Personal und Gebäude zu schützen. Unsere erfahrenen BrandschutzhelferInnen und Brandschutzbeauftragten stehen Dir zur Seite, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden und im Ernstfall effektiv gehandelt wird.
Aufgaben und Rolle der BrandschutzhelferInnen
BrandschutzhelferInnen sind geschulte Fachkräfte, die im Ernstfall zur Stelle sind, um Entstehungsbrände zu bekämpfen und Menschen zu retten. Ihre Aufgaben umfassen:
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Evakuierung und Menschenrettung: Sie leiten die Evakuierung, kontrollieren das Gebäude und sorgen dafür, dass alle Personen sicher zu den Sammelstellen gelangen.
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Brandbekämpfung: Sie identifizieren und nutzen geeignete Löschmittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, solange dies gefahrlos möglich ist.
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Unterstützung im vorbeugenden Brandschutz: Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen und Durchführung von Alarmübungen.
Aufgaben und Rolle der Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte haben eine beratende Funktion und unterstützen das Unternehmen bei allen Fragen des Brandschutzes. Sie sind direkt der Geschäftsführung unterstellt und kümmern sich um:
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Vorbeugender, abwehrender und organisatorischer Brandschutz: Sie entwickeln und überwachen Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden.
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Katastrophen- und Notfallmanagement: Sie erstellen und aktualisieren Pläne für den Notfall, um schnelle und effektive Reaktionen zu gewährleisten.
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Schulung und Fortbildung: Sie sorgen für die regelmäßige Weiterbildung der BrandschutzhelferInnen und anderer relevanter Mitarbeitenden.
Individuelle Sicherheitskonzepte
Jede Veranstaltung erfordert ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept. Wir unterstützen bei der Erstellung und Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, die den spezifischen Anforderungen und Risiken Deiner Veranstaltung gerecht werden.
Umfassende Ausrüstung
Unsere BrandschutzhelferInnen nutzen modernste Ausrüstung, darunter Notfallrucksäcke, Feuerlöscher, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie weitere spezialisierte Geräte.
Rechtliche Vorgaben und Konformität
§ 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst:
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(1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache einrichten.
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(2) Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.
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(3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.